Wählbarkeitsbescheinigung
Bewerberinnen und Bewerber, die zu einer Wahl antreten wollen, müssen bei Einreichung des Wahlvorschlags nachweisen, dass sie die Voraussetzungen für das „passive Wahlrecht“ erfüllen, also wählbar sind.
Eine Wählbarkeitsbescheinigung erhalten Sie gegen Vorlage eines Personaldokuments bei der Meldebehörde der Stadt Schwedt/Oder. Sollten Sie nicht persönlich vorsprechen können, erteilen Sie bitte einer Person Ihres Vertrauens eine entsprechende Vollmacht zur Einholung der Bescheinigung. Die Bescheinigung kann auch per E-Mail beantragt werden. Dazu senden Sie einen formlosen Antrag mit einer Kopie Ihres Personalausweises.
Gebühren – Entgelte
- keine
Rechtsgrundlagen
- Bundeswahlgesetz ( BWahlG)
- Bundeswahlordnung (BWO)
- Brandenburgisches Landeswahlgesetz (BgbLWahlG)
- Brandenburgische Landeswahlverordnung (BbgLWahlV)
- Brandenburgisches Kommunalwahlgesetz (BbgKWahlG)
- Brandenburgische Kommunalwahlverordnung (BbgKWahlV)
Anträge – Formulare – Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- gegebenenfalls Vollmacht