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Steuer

Steuerbanderolen
Steuerbanderolen
Die Besteuerung der Genußmittel stand an der Wiege des modernen Steuerstaates. Das gilt besonders für den Tabak, der nach der gescheiterten Verbotspolitik ab der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts fiskalische Bedeutung erlangte. Zölle, Steuern und zum Teil auch Monopole erschlossen ihn als Einnahmequelle für den Staat.

Spätestens als die Verbrauchszahlen im 19. bzw. anfangs des 20. Jahrhunderts dank der Zigarre und der Zigarette rapide zu steigen begannen, gewannen die Einkünfte aus der Tabaksteuer einen beträchtlichen Umfang. Allerdings waren steuerlich gesehen Zigarre und Zigarette ungleiche Schwestern: aus arbeitsmarktpolitischen Gründen bevorzugte der Fiskus die in Handarbeit hergestellte Zigarre, was bis in die 1920er Jahre die Verbreitung der Zigarette deutlich bremste.

Heute fließen 70% des Verkaufspreises einer Packung Zigaretten an den Staat, der damit 1994 erstmals mehr als 20 Milliarden Mark einnahm.

1905 wurden auf Zigaretten und Feinschnittabake eine Wertsteuer eingeführt. Gleichzeitig müssen seither beide Produkte verpackt und mit der Steuerbanderole versehen werden, die die Hersteller vom Staat kaufen müssen.

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Tabakmuseum Vierraden
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16303 Schwedt/Oder
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