KMU-Förderung für kleine und mittlere Unternehmen (Archiv)
KMU-Förderung
Fördermöglichkeiten für kleine und mittlere Unternehmen
Der Stadt Schwedt/Oder stehen mit der Aufnahme in das EFRE-Programm (EFRE = Europäischer Fonds für Regionale Entwicklung) „Nachhaltige Stadtentwicklung des Landes Brandenburg“ besondere Möglichkeiten zur Förderung kleiner und mittlerer Unternehmen zur Verfügung.
Das Förderprogramm bietet finanzielle Unterstützung in Form eines Zuschusses bei der Neuanschaffung von Betriebsausstattungen, bei Betriebserweiterungen, der Schaffung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen sowie bei Existenzgründungen.
Räumlicher Schwerpunkt der Förderung ist entsprechend der INSEK-Ziele bis 2020 (INSEK = Integriertes Stadtentwicklungskonzept) die Innenstadt Schwedt/Oder sowie das Areal entlang der Felchower Straße. Erreicht werden soll eine weitere Stärkung der Stadt Schwedt/Oder als Dienstleistungs- und Einzelhandelsstandort.
Wer wird gefördert?
-
Einzelhandelsunternehmen (mit Ausnahme von Filialisten)
-
Gastronomie
-
Handwerksbetriebe
-
sonstige Dienstleistungsunternehmen
Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.
Was wird gefördert?
- Investitionen in Betriebsstätten und -ausstattungen, Baumaßnahmen
- Investitionen zur Vorbereitung von Unternehmensansiedlungen
- Unterstützungsmaßnahmen zur Inhabernachfolge
- betriebliche Vermarktungs- und Standortstrategien
- Projekte des City- und Geschäftsstraßenmanagements
- Maßnahmen zur Integration Behinderter
- Maßnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie
Welche Kosten werden gefördert?
- Kosten für investive und nichtinvestive Maßnahmen
- Anschaffungs- und Herstellungskosten für steuerlich abzugsfähige Wirtschaftsgüter
- Anschaffungs-, Miet- und Pachtkosten von immateriellen Wirtschaftsgütern
Welche Förderhöhe ist möglich?
- Grundförderung maximal 35 % der zuwendungsfähigen Ausgaben als Zuschuss
- Erhöhung dieses Grundfördersatzes durch Festbeträge für die Schaffung neuer Arbeits- oder Ausbildungsplätze
- je neu geschaffenen Arbeitsplatz: 5.000 Euro
- je neu geschaffenen Frauenarbeitsplatz: 6.000 Euro
- je neu geschaffenen Ausbildungsplatz: 8.000 Euro
- Mindestförderung: 1.000 Euro
- Höchstförderung: 200.000 Euro
- Höchstfördersatz (Grundförderung und Festbeträge): 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben
Wie ist der Ablauf?
Der Unternehmer stellt sein Vorhaben bzw. seine Projektidee der Stadt Schwedt/Oder (Stabsstelle Wirtschaftsförderung, Ansprechparterin: Frau Herbelschmidt) vor. Die Stadt bietet Information, Beratung und Unterstützung bei der Antragstellung. Mit Befürwortung seitens der Stadt kann der Unternehmer bei der InvestitionsBank des Landes Brandenburg (ILB) einen Antrag auf Förderung stellen.
Mit der Maßnahme darf erst nach Vorlage des Bewilligungsbescheides begonnen werden.
Wer wird nicht gefördert?
- Wohnungsbauunternehmen
- Unternehmen aus Landwirtschaft, Energieversorgung und Lagerhaltung
- Immobilienmakler und Rechtsanwälte
Welche Kosten werden nicht gefördert?
- Grundstücks- und Immobilienerwerb (außer Erwerb einer stillgelegten Betriebsstätte)
- Anschaffungskosten für Fahrzeuge
- Kosten für gebrauchte Wirtschaftsgüter (außer im Rahmen des Erwerbs einer stillgelegten Betriebsstätte)
- Kosten für den allgemeinen Betriebsmittelbedarf und Warenlager
- Kosten für Unternehmens-, Rechts- und Steuerberater
Informationen zum Antrag:
Stadt Schwedt/Oder, Stabsstelle Wirtschaftsförderung
Rathaus, Lindenallee 25–29, 16303 Schwedt/Oder
- Frau Dany Christin Herbelschmidt
Telefon: 03332 446-316, E-Mail: dherbelschmidt@schwedt.de
InvestitionsBank des Landes Brandenburg (ILB)
Steinstraße 104–106, 14480 Potsdam, Internet: www.ilb.de
- Kundencenter, Frau Cornelia Malinowski
Telefon: 0331 660-1657, Telefax: 0331 660-61657
E-Mail: cornelia.malinowski@ilb.de
Die Einführungsveranstaltung zum EFRE-Programm fand am Dienstag, dem 21. Juli 2009, in den Räumen der WOBAG Schwedt eG statt.