Direkt zum Inhalt Direkt zur Hauptnavigation
Suche Hilfe

Hauptnavigation

Meister­gründungs­prämie Brandenburg (Archiv)

Neue Richtlinie am 18. April 2019 in Kraft getreten

Die neue Richtlinie des Ministeriums Wirtschaft und Energie des Landes Brandenburg für die Förderung von Existenzgründungen oder Unternehmensnachfolgen im Handwerk im Land Brandenburg Meistergründungsprämie Brandenburg ist zum 18. April 2019 in Kraft getreten und gilt bis zum 31. Dezember 2020.

Das Ziel des Programms ist:

  • die Schaffung eines Anreizes für Existenzgründungen oder Unternehmensnachfolgen
  • die Absicherung und Steigerung des Bestandes von Handwerksunternehmen im Land Brandenburg
  • der Erhalt und die Schaffung zusätzlicher Arbeits- und Ausbildungsplätze

Wer wird gefördert?

Das MWE-Förderprogramm Meistergründungsprämie unterstützt natürliche Personen, juristische Personen des privaten Rechts oder eine Personengesellschaft, die eine selbstständige Tätigkeit im Land Brandenburg aufnehmen.

Was wird gefördert?

Basisförderung:

  • Erstmalige Gründung einer Existenz in einem Handwerk nach Anlage A, B Abschnitt 1 und 2 zu dem Gesetz zur Ordnung des Handwerks (Handwerksordnung - HwO)
  • Übernahme eines Unternehmens im Handwerk
  • Tätige Beteiligung (mindestens 30 Prozent Kapitalbeteiligung an einem Unternehmen im Handwerk)
     
Arbeits- oder Ausbildungsplatzförderung:
  • Schaffung zusätzlicher Arbeits-/Ausbildungsplätze

Wie wird gefördert?

Das MWE-Förderprogramm Meistergründungsprämie fördert Maßnahmen mit einem projektgebundenen Zuschuss in Form einer Festbetragsfinanzierung.

Diese unterteilt sich in zwei Stufen: Basisförderung (erste Stufe) und Arbeits- und Ausbildungsplatzförderung (zweite Stufe):

  • die Höhe der einmaligen Basisförderung beträgt bis zu 8.700,00 Euro
  • die Höhe der einmaligen Arbeits- oder Ausbildungsplatzförderung beträgt bis zu 3.300,00 Euro

Antragsverfahren

Anträge auf Förderung einschließlich der erforderlichen Anlagen können weiterhin über das Internetportal der ILB www.ilb.de bezogen werden.

Mitarbeiter der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) und der zuständigen Handwerkskammern helfen Ihnen bei der Beantwortung Ihrer Fragen.

Bei Fragen wenden Sie sich an die Kundenberater der ILB, die Sie über das Infotelefon Existenzgründung 0331-660-2211 erreichen.

Weitere Artikel

Kontakt

de
Stadt Schwedt/Oder
Stabsstelle Wirtschaftsförderung
Dr.-Theodor-Neubauer-Straße 5
16303 Schwedt/Oder
Telefon
03332 446-322
Fax
03332 22116
Kontaktformular

Sprechzeiten

Di.
9–12 und 13–18 Uhr
Do.
9–12 und 13–15 Uhr
Fr.
9–12 Uhr
Keine Sprechzeit: am 24.12., 31.12., an gesetzlichen Feiertagen

Diese Website ist ein Portal der Stadt Schwedt/Oder.
www.schwedt.eu