Meistergründungsprämie Brandenburg (Archiv)
Neue Richtlinie am 18. April 2019 in Kraft getreten
Die neue Richtlinie des Ministeriums Wirtschaft und Energie des Landes Brandenburg für die Förderung von Existenzgründungen oder Unternehmensnachfolgen im Handwerk im Land Brandenburg Meistergründungsprämie Brandenburg ist zum 18. April 2019 in Kraft getreten und gilt bis zum 31. Dezember 2020.
Das Ziel des Programms ist:
- die Schaffung eines Anreizes für Existenzgründungen oder Unternehmensnachfolgen
- die Absicherung und Steigerung des Bestandes von Handwerksunternehmen im Land Brandenburg
- der Erhalt und die Schaffung zusätzlicher Arbeits- und Ausbildungsplätze
Wer wird gefördert?
Das MWE-Förderprogramm Meistergründungsprämie unterstützt natürliche Personen, juristische Personen des privaten Rechts oder eine Personengesellschaft, die eine selbstständige Tätigkeit im Land Brandenburg aufnehmen.
Was wird gefördert?
Basisförderung:
- Erstmalige Gründung einer Existenz in einem Handwerk nach Anlage A, B Abschnitt 1 und 2 zu dem Gesetz zur Ordnung des Handwerks (Handwerksordnung - HwO)
- Übernahme eines Unternehmens im Handwerk
- Tätige Beteiligung (mindestens 30 Prozent Kapitalbeteiligung an einem Unternehmen im Handwerk)
- Schaffung zusätzlicher Arbeits-/Ausbildungsplätze
Wie wird gefördert?
Das MWE-Förderprogramm Meistergründungsprämie fördert Maßnahmen mit einem projektgebundenen Zuschuss in Form einer Festbetragsfinanzierung.
Diese unterteilt sich in zwei Stufen: Basisförderung (erste Stufe) und Arbeits- und Ausbildungsplatzförderung (zweite Stufe):
- die Höhe der einmaligen Basisförderung beträgt bis zu 8.700,00 Euro
- die Höhe der einmaligen Arbeits- oder Ausbildungsplatzförderung beträgt bis zu 3.300,00 Euro
Antragsverfahren
Mitarbeiter der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) und der zuständigen Handwerkskammern helfen Ihnen bei der Beantwortung Ihrer Fragen.
Bei Fragen wenden Sie sich an die Kundenberater der ILB, die Sie über das Infotelefon Existenzgründung 0331-660-2211 erreichen.