„Frauen. Stärken. Wirtschaft“ – Wettbewerb (Archiv)
„Frauen. Stärken. Wirtschaft“
In Rahmen des 10. Unternehmerinnen- und Gründerinntages wird zum siebten Mal die „Unternehmerin des Landes Brandenburg 2016“ geehrt. Zudem wird es einen Preis für die „Existenzgründerin des Landes Brandenburg 2016“ geben.
Die Bewerbungsphase für den Wettbewerb hat am 30. November 2015 begonnen und endet am 29. Februar 2016. Die Bewerbungsunterlagen und alle weiteren Informationen zur Teilnahme am Wettbewerb sind auf www.ugt-brandenburg.de zu finden. Vorschläge für potenzielle Preisträgerinnen nimmt das Organisationsteam gerne über das Formular unter hwww.ugt-brandenburg.de/unternehmerin-oder-existenzgruenderin-vorschlagen oder per E-Mail wettbewerb@ugt-brandenburg.de entgegen.
Presseinformation des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie vom 22. Januar 2016
Bewerbungen für den Wettbewerb „Unternehmerin des Landes Brandenburg 2016“ weiterhin möglich
Die Bewerbungsfrist für die Preise „Unternehmerin des Landes Branden-burg 2016" und „Existenzgründerin des Landes Brandenburg 2016" endet in fünf Wochen. Arbeitsministerin Diana Golze ruft alle Unternehmerinnen zur Teilnahme am Wettbewerb auf: „Schon heute wird jedes dritte Unter-nehmen in Brandenburg von einer Frau geleitet. Sie tragen in hohem Maße zum wirtschaftlichen Erfolg des Landes bei und schaffen viele neue Ar-beitsplätze. Zudem setzen sich viele Unternehmerinnen nicht nur tatkräftig für ihre Beschäftigten ein, sondern engagieren sich in besonderem Maße ehrenamtlich für ihre Region. Wir brauchen mehr Frauen in Führungsposi-tionen, mehr Brandenburgerinnen, die ihre Ideen im Rahmen einer Exis-tenzgründung verwirklichen.“
Der Wettbewerb, der alle zwei Jahre ausgelobt wird, steht dieses Mal unter dem Motto „Frauen. Stärken. Wirtschaft.“ Die Bewerbungsunterlagen sind im Internet unter www.ugt-brandenburg.de eingestellt, die Frist endet am 29. Februar 2016.
Das Arbeitsministerium verleiht bereits zum siebten Mal den Preis „Unternehme-rin des Landes Brandenburg". Er ist mit drei Preisgeldern in Höhe von 3.000, 1.500 und 1.000 Euro dotiert. Bewerben können sich Unternehmerinnen, die mindestens 25 Prozent der Geschäftsanteile halten und die Geschäftsführungs-funktion innehaben, Kleinstunternehmerinnen, Freiberuflerinnen und Solo-Unternehmerinnen sowie Existenzgründerinnen, die ihren Geschäftssitz im Land Brandenburg haben. Vorschläge für Preisträgerinnen können auch von allen Bürgerinnen und Bürgern eingereicht werden.
Zum ersten Mal vergeben wird der Preis „Existenzgründerin des Landes Brandenburg", der mit 1.500 Euro dotiert ist. Bedingung für die Bewerbung ist: Die Existenzgründung darf nicht vor dem 1. Dezember 2013 erfolgt sein.
Die Preise werden im Rahmen des
10. Unternehmerinnen- und Gründerinnen-tages (UGT) am 4. Mai 2016 in der Potsdamer Staatskanzlei verliehen. Schirm-herr ist Ministerpräsident Dietmar Woidke. Der UGT wird aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) und des Landes Brandenburg finanziert.